Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V.
Die AKA ist 1998 aus dem Zusammenschluß der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Versorgungskassen entstanden. Die AKA vertritt Mitgliedseinrichtungen in ganz Deutschland, welche die Altersversorgung für über 5,5 Mio. Pflichtversicherte und beitragsfrei Versicherte des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie mehr als 1 Mio. Rentner und Pensionäre sicherstellen. Die AKA gliedert sich in die Fachvereinigung Zusatzversorgung und in die Fachvereinigung Beamtenversorgung.
Die AKA hat die Aufgabe
auf eine gleichmäßige Durchführung der kommunalen Altersversorgung von Beamten und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken,
ihr Fachwissen den für die Gestaltung der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes verantwortlichen Entscheidungsträgern zur Verfügung zu stellen und
im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Aufbau des sozialen Europas zu fördern.
Ihre Aufgaben erfüllt die AKA insbesondere durch:
die Beratung der Mitglieder;
die Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Gesetzen und sonstigen Vorschriften;
die Beratung von gesetzgebenden Körperschaften, Tarifvertragsparteien und Behörden;
die Förderung des Erfahrungsaustausches von Altersversorgungseinrichtungen einschließlich der VBL;
die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden auf dem Gebiet der Altersversorgung.