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Arbeitsgemeinschaft Bundesvereinigung der kommunalen SpitzenverbändePresseerklärungIst die Finanzierung der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes noch finanzierbar?Angesichts der aktuellen Rentendiskussion kommt auch der Finanzierung der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes eine große Bedeutung zu. Die Altersversorgung schlägt hier allein im Bereich der Mitgliedskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. mit Leistungen von 3,8 Mrd. DM in der Beamtenversorgung und 4,8 Mrd. DM in der Zusatzversorgung (Stand: 31.12.1997) jährlich zu Buche. Die Versorgungseinrichtungen sehen sich hier in der Zukunft erheblich steigenden Belastungen ausgesetzt, die letztlich vom Steuerzahler finanziert werden müssen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat daher gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. am 29. September in Köln ein Symposium zu Fragen der Finanzierung des öffentlichen Dienstes abgehalten. Die auch in der Öffentlichkeit hervorgetretenen Rentenexperten Professor Dr. Dr. h.c. Rürup und Professor Dr. Heubeck haben einleitend eine Bestandsaufnahme der Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes (Beamten- und Zusatzversorgung) vorgenommen und daraus Schlußfolgerungen und Konzepte für die Zukunft abgeleitet, mit denen den steigenden Finanzierungslasten der bestehenden Versorgungseinrichtungen begegnet werden kann. Sie kommen zu dem Ergebnis, daß sich die derzeitigen Finanzierungsmethoden ohne Systembruch weiter ausbauen lassen. Ziel muß es danach sein, das bereits vorhandene Mischsystem aus Umlage- und Kapitalfinanzierung durch Verstärkung des Kapitalanteils weiter kontinuierlich auszubauen. Der Aufbau von Deckungsvermögen liefert Zinserträge aus der Anlage des Kapitals. Diese Erträge führen im Laufe der Zeit zu Entlastungen und damit zu einer Begrenzung des künftigen Umlagebedarfs. Eine solche Entlastungswirkung hat aber ihren Preis, nämlich zunächst eine höhere Belastung der Mitglieder. Trotzdem kann sogar eine Finanzierung durch Kreditaufnahme sinnvoll sein, wenn die zu erwartenden Kapitalerträge, die zu zahlenden Zinsen übersteigen. Ein solches Ergebnis ist mit einer optimierten, professionellen Vermögensanlage, wie sie auch bei Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes durchgeführt wird, durchaus erzielbar. Darüber hinaus können auch andere Ziele wie die Verstetigung der Belastung der öffentlichen Haushalte für eine verstärkte Kapitalbildung sprechen. Im Hinblick auf die unterschiedliche finanzielle Belastbarkeit plädieren Professor Rürup und Professor Heubeck für eine größere Flexibilisierung in der Finanzierung für die Mitglieder der Beamten- und Zusatzversorgungseinrichtungen. So sollten auch für einzelne Mitglieder höhere Umlagezahlungen als die normale Regelumlage möglich sein, um künftig steigende Belastungen individuell besser abfedern zu können. Zielmarke sollte für die Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes ein angemessener Kapitalisierungsgrad sein, mit dem der Alterungsgipfel der Versorgungslasten durch Abschmelzen des Kapitalstocks untertunnelt werden kann. Professor Heubeck und Professor Rürup erteilen einer Finanzierung der Altersversorgung nach Art der Lebensversicherung eine klare Absage. Hierdurch wäre der Solidarausgleich auf den versicherungstechnischen Risikoausgleich beschränkt und eine aus der Sicht der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht unbedingt sinnvolle gleichmäßige Verteilung der Belastung die Folge. Der Übergang auf eine versicherungstechnische Individualfinanzierung wäre für den öffentlichen Dienst nicht nur unangemessen, sondern unverhältnismäßig teuer. Stattdessen gilt es daher, die Finanzierung in den bestehenden Mischsystemen weiter auszubauen und ihre Möglichkeiten besser zu nutzen. Gerade das in der Zusatzversorgung übliche Finanzierungsverfahren (Abschnittsdeckung) weist eine einzigartige hohe Flexibilität auf, die es erlaubt, die Ansprüche der Versicherten mit den jeweiligen ökonomischen Rahmendaten und der Hausthaltsituation der Mitglieder in Einklang zu bringen. Aus finanztechnischer, ökonomischer und versicherungsmathematischer Sicht besteht daher kein Grund, eine grundlegende Änderung der Finanzierungssysteme des öffentlichen Dienstes anzustreben. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Gernot Mittler (Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz), Erhard Geyer (Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes), Egbert Biermann (DGB-Bundesvorstandssekretär; Leiter der Abteilung öffentlicher Dienst/Beamte), Christian Fieberg (Ministerialdirigent im Bundesministerium des Innern), Michael Schöneich (Beigeordneter des Deutschen Städtetages) und Géza von Puskás (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V.) wurde zunächst auf die angespannte Situation im Bereich der Altersversorgung des öffentichen Dienstes hingewiesen, die weitergehende Maßnahmen als den bereits eingeschlagenen Weg der Versorgungsrücklage bei den Beamten erfordert. Konkrete Handlungsvorschläge werden in diesem Zusammenhang von dem überarbeiteten Versorgungsbericht der Bundesregierung im Jahr 2001 erwartet. Jedoch sollte schon davor die Zeit genutzt werden, der Öffentlichkeit die Problematik der unvermeidlich steigenden Versorgungslasten zu verdeutlichen. Übereinstimmend wurden Reformen innerhalb der bestehenden Beamten- und auch der Zusatzversorgung angemahnt, zu denen auch ein stärkerer Kapitalisierungsgrad beitragen kann. Einem Systemwechsel zu einer privatwirtschaftlichen Versicherungslösung wurde auch von den Diskussionsteilnehmern eine Absage erteilt. Die bestehenden Versorgungssysteme seien bei konsequenter Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten geeignet, die zukünftig steigenden Versorgungslasten zu finanzieren. Die weitere Entwicklung der Beamten- und Zusatzversorgung wird von ihrem Leistungsniveau her auch von den Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beeinflußt werden. Da die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes ausgabe- und nicht einnahme-orientiert sind, müssen sich auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes darüber bewußt sein, daß die ihnen zugesagten Versorgungsleistungen nicht völlig unabhängig von der jeweiligen Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzlage der öffentlichen Haushalte sind; dabei ist jedoch der Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Ob, wo und inwieweit Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen durchgeführt werden müssen, werden die Tarifvertragsparteien für die Zusatzversorgung und der Gesetzgeber für die Beamtenversorgung zu entscheiden haben.
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