

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ärzteversorgung beginnt mit dem Tage, an dem die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft kraft Gesetzes eingetreten oder die Voraussetzung für eine früher vollzogene Befreiung weggefallen sind. (§ 18 der Satzung) |
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