Tierseuchenbeiträge 2010 Nach der Auswertung der Meldebögen stellt die Bayer. Tierseuchenkasse jedem Tierhalter einen Beitragsbescheid zu, aus dem sich die Anzahl der gemeldeten Tiere und die Höhe des Tierseuchenbeitrages ergibt.
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Wurde aufgrund einer unterbliebenen oder falschen Meldung des Tierbestandes ein unzutreffender Tierseuchenbeitrag festgesetzt, entfällt jeglicher Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse.
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Der Beitrag wird innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Um der Zahlungsaufforderung pünktlich nachzukommen, besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Einzugsermächtigung liegt dem Bescheid bei.
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Tierhalter die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die im Bescheid angegebenen Bankverbindung zu überprüfen und Änderungen gegebenenfalls schriftlich bei der Bayer. Tierseuchenkasse bekannt zu geben.
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