Beitragsbescheid
Tierseuchenbeiträge 2012

Nach der Auswertung der Meldebögen stellt die Bayer. Tierseuchenkasse jedem Tierhalter einen Beitragsbescheid zu, aus dem sich die Anzahl der gemeldeten Tiere und die Höhe des Tierseuchenbeitrages ergibt.


Wurde aufgrund einer unterbliebenen oder falschen Meldung des Tierbestandes ein unzutreffender Tierseuchenbeitrag festgesetzt, entfällt jeglicher Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse.
Der Beitrag wird innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig.
Um der Zahlungsaufforderung pünktlich nachzukommen, besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Einzugsermächtigung liegt dem Bescheid bei.

Tierhalter die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die im Bescheid angegebene Bankverbindung zu überprüfen und Änderungen gegebenenfalls schriftlich bei der Bayer. Tierseuchenkasse bekannt zu geben.



©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 08.11.2011