Beitragshöhe
Beitragssätze für das Jahr 2010:
a)

für jedes Rind (auch Kalb) einschließlich Bison, Wisent, Wasserbüffel

 je Tier  5,90 €
b) für jedes Pferd (auch Fohlen)  je Tier  1,60 €
c) für jedes Schwein (auch Ferkel)  je Tier  1,00 €
d) für jedes mindestens zehn Monate alte Schaf  je Tier  1,35 €
e) für jedes Huhn und jeden Hahn (auch Küken)  je Tier 0,025 €
f)

für jedes Truthuhn (auch Küken)

 je Tier  0,14 €


Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 2,50 € werden nicht erhoben.


Für die Beitragspflicht und die Erhebung der Beiträge gelten das Tierseuchengesetz, die landesrechtlichen Vorschriften und die §§ 11 und 12 der Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse vom 2. April 1996 (StAnz Nr. 15), zuletzt geändert am 17.Oktober 2006 (StAnz Nr. 42)
Keine Beiträge dürfen erhoben werden für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, sowie Schlachtvieh, das am Stichtag Viehhöfen, Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtstätten zugeführt
ist (§ 71 Abs. 2 Tierseuchengesetz).


©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 18.02.2010