Neugründung
  • Rinder (gesamtes Rindvieh, auch Kälber, Kühe, Wisente, Bisons und Wasserbüffel)
  • Schweine (auch Ferkel)
  • Legehennen (auch Küken u. Junghennen)
  • sonstige Hühner u. Hähne (z.B. Masthähnchen, Zwerghühner, auch Küken)
  • Truthühner (auch Küken)
  • Schafe (mindestens 10 Monate alt)
  • Pferde (auch Fohlen und Ponys)

Bei Tierbestandsneugründungen, die nach dem Meldestichtag 01. Januar eines jeden Jahres vorgenommen werden, sind für das laufende Beitragsjahr keine Tierseuchenbeiträge zu entrichten. Ein Meldebogen für die Bestandsmeldung des kommenden Jahres wird Ihnen im Dezember automatisch zugestellt.
Ein Leistungsanspruch besteht, sofern die satzungsmäßigen Voraussetzungen gegeben sind, unabhängig von der Beitragszahlung. Es ist dann lediglich ein Nachweis über die Neugründung zu erbringen.

Um Sie in unseren Datenbestand aufnehmen zu können, bitten wir Sie, das Formular ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück zu senden.


Neugründungsformular

   



©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 09.02.2010