Die Bayerische Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Seuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Das Tierseuchengesetz des Bundes gibt den Rahmen für die staatliche Tierseuchenbekämpfung der Länder vor. Das Landesgesetz über den Vollzug des Tierseuchenrechts regelt aber die Aufgaben der Bayerischen Tierseuchenkasse. Durch Satzungen der Anstalt wird die Aufgabenerfüllung konkretisiert (siehe Anstaltssatzung § 1).
Beitragspflichtig sind die Besitzer (Halter oder Händler) von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Hühnern und Truthühnern zum Stichtag 1.1. jedes Beitragsjahres (siehe Anstaltssatzung §11).
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Beitragssatzung .