Die Tierseuchenkasse übernimmt in dem vom Landesausschuss beschlossenen Umfang Kosten bei Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Seuchen und seuchenartigen Krankheiten, nach Vereinbarung die Kosten insbesondere für tierärztliche Verrichtungen, Impfstoffe, Vakzinebanken, die Erarbeitung von Bekämpfungsmaßnahmen und Hilfsmittel bei angeordneten oder planmäßigen freiwilligen Bekämpfungsmaßnahmen sowie labordiagnostische Untersuchungen. (siehe Anstaltssatzung §17)
Tiergesundheit
Die Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten für planmäßige Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Tierbeständen gemäß Beschluss des Landesausschusses (siehe Anstaltssatzung § 18)