Tierärztliche Gebühren
Zuschuss zu tierärztlichen Verrichtungen ab 01.01.2010

Der Landesausschuss der Tierseuchenkasse hat auf seiner Sondersitzung am 04.12.2009 eine neue Regelung bei den Leistungen an praktische Tierärzte im Bereich staatlicher Tierseuchenbekämpfung beschlossen. Zu den Leistungen der praktischen Tierärzten im Bereich staatlicher Tierseuchenbekämpfung werden ab 01.01.2010 Zuschüsse gezahlt, die nach EU-Recht nicht an den Tierhalter, sondern nur an den leistungsbringenden Tierarzt ausgezahlt werden dürfen.

Schreiben an die BLTK vom 8. Dezember 2009

Leistungsbeschluss zur Leistungssatzung 2010

Leistungsbeschluss zur Tiergesundheitssatzung 2010

Zuschussantrag zum Ausdrucken (2010)

Deckblatt für Zuschussantrag zum Ausdrucken (2010)


Merkblatt für Tierärzte 2010
Gebühren prakt. Tierärzte für Maßnahmen in der staatlichen Tierseuchenbekämpfung 

©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 22.07.2010