Der Landesausschuss der Tierseuchenkasse hat auf seiner Sondersitzung am 04.12.2009 eine neue Regelung bei den Leistungen an praktische Tierärzte im Bereich staatlicher Tierseuchenbekämpfung beschlossen. Zu den Leistungen der praktischen Tierärzten im Bereich staatlicher Tierseuchenbekämpfung werden ab 01.01.2010 Zuschüsse gezahlt, die nach EU-Recht nicht an den Tierhalter, sondern nur an den leistungsbringenden Tierarzt ausgezahlt werden dürfen.
Schreiben an die BLTK vom 8. Dezember 2009
Leistungsbeschluss zur Leistungssatzung 2010
Leistungsbeschluss zur Tiergesundheitssatzung 2010
Zuschussantrag zum Ausdrucken (2010)
Deckblatt für Zuschussantrag zum Ausdrucken (2010)