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| Maßnahmen zum Schutz vor einer BHV 1 Infektion
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Maßnahmen zum Schutz BHV1-freier Bestände vor Neuinfektionen
- ausschließlich Rinder aus BHV1-freien Beständen mit amtstierärztlicher Bescheinigung zukaufen! Rinder im Alter bis zu neun Monaten aus kontrollierten Impfbeständen gelten ohne Untersuchung als BHV1-frei. Diese Rinder tragen naturgemäß ein höheres Infektionsrisiko.
- Kontakt mit nicht BHV1-freien Rindern vermeiden (Gemeinschaftsweiden, Transport, Viehhandel)!
- nach Beschickung von Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zurückgenommene Tiere absondern und untersuchen!
- allgemeine Hygienemaßnahmen einhalten (betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen, Reinigung und Desinfektion)!
- Personenverkehr auf das notwendige Maß beschränken!
- überbetrieblich genutzte Fahrzeuge, Geräte und Instrumente nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren!
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©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 02.02.2010
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