Maßnahmen zum Schutz vor einer BHV 1 Infektion
Maßnahmen zum Schutz BHV1-freier Bestände vor Neuinfektionen

 

  • ausschließlich Rinder aus BHV1-freien Beständen mit amtstierärztlicher Bescheinigung zukaufen! Rinder im Alter bis zu neun Monaten aus „kontrollierten Impfbeständen“ gelten ohne Untersuchung als BHV1-frei. Diese Rinder tragen naturgemäß ein höheres Infektionsrisiko.
     
  • Kontakt mit nicht BHV1-freien Rindern vermeiden (Gemeinschaftsweiden, Transport, Viehhandel)!
     
  • nach Beschickung von Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zurückgenommene Tiere absondern und untersuchen!
     
  • allgemeine Hygienemaßnahmen einhalten (betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen, Reinigung und Desinfektion)!
     
  • Personenverkehr auf das notwendige Maß beschränken!
     
  • überbetrieblich genutzte Fahrzeuge, Geräte und Instrumente nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren!


©2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 02.02.2010