Die Bundesverordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Durch die Einführung einer allgemeinen Untersuchungspflicht, die Entfernung von PI-Tieren aus den Beständen und das Verbot des Handels mit PI-Tieren soll die in der Rinderpopulation kursierende Virusmenge deutlich reduziert und damit die Infektionsgefahr drastisch gesenkt werden. Die Tierhalter sind verpflichtet, jedes ab diesem Zeitpunkt geborene Kalb bis spätestens zum 6. Lebensmonat und grundsätzlich jedes Rind, sofern es nicht schon den Status "BVDV-unverdächtig" besitzt, vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das BVD-Virus untersuchen zu lassen. Grundsätzlich dürfen nur noch Rinder in den Bestand eingestellt werden, die "BVDV-unverdächtig" sind.
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