Kindergeld

Der Bayerische Versorgungsverband (BVK Beamtenversorgung) ist mit Wirkung vom 01.03.2008 durch die Landesfamilienkassenverordnung (LFamKV) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Landesfamilienkasse (seiner Pflichtmitglieder) bestimmt worden.

Die Freiwilligen Mitglieder und Service-Mitglieder können ihre Aufgabe als Familienkasse ebenfalls dem Bayerischen Versorgungsverbands mittels Vereinbarung übertragen, was auch regelmäßig erfolgt.

Motiv Kinder
 
 
 
Informationen für Kindergeldberechtigte
Formulare
FAQs
häufig gestellte Fragen