Der Bayerische Versorgungsverband (BVK Beamtenversorgung) ist mit Wirkung vom 01.03.2008 durch die Landesfamilienkassenverordnung (LFamKV) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Landesfamilienkasse (seiner Pflichtmitglieder) bestimmt worden.
Die Freiwilligen Mitglieder und Service-Mitglieder können ihre Aufgabe als Familienkasse ebenfalls dem Bayerischen Versorgungsverbands mittels Vereinbarung übertragen, was auch regelmäßig erfolgt.
