

Mitgliedschaft
Das Aktivbetriebsgeschäft der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wurde im Zuge der berufsrechtlichen Veränderungen im Schornsteinfegerhandwerk zum 1.1.2013 geschlossen. Es können damit gemäß § 27 SchfHwG keine neuen Mitgliedschaften mehr in der Versorgungseinrichtung begründet werden. |
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