

Finanzierung
Die Versorgungsanstalt finanzierte ihre Leistungen bis zur Schließung der Umlage zum 31.12.2012 aus den Beiträgen der aktiven Mitglieder und den Erträgen der Vermögensanlagen und erhielt damit keine staatlichen Zuschüsse. Zur Abfederung von Bestandsschwankungen wurde ein Reservefonds zur Stabilisierung der Beitragsentwicklung gebildet. Mit der Schließung der Umlage ändert sich die Finanzierung der erworbenen Anwartschaften und der weiterhin zu zahlenden Leistungen. Nach § 36 SchfHwG werden die Mittel zur Zusatzversorgung aus
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