
Leistungen
Leistungen der PlusPunktRente
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Tarif 2019(für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2019) Der Tarif 2019 entspricht in der Konzeption dem Tarif 2011. Im Unterschied zum Tarif 2011 werden Regelungen zum Hinterbliebenenanspruch geändert. (z.B. Höhe Hinterbliebenenrente, Rentenerhöhungssatz bei Verzicht auf Hinterbliebenenleistungen und Altersdifferenzklausel) und Formulierungen werden im Sinne besserer Transparenz angepasst. Der Garantiezins wird aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den aktuellen Zins der Deckungsrückstellungsverordnung in Höhe von 0,9% geändert. Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2019 (AVB Tarif 2019) - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter (089/9235-7400 oder info@PlusPunktRente.de) |
Tarif 2011(für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2018) Der Tarif 2011 ist ein geschlechtsneutral kalkulierter Versicherungstarif (sog. Unisex-Tarif). Alle geschlechtsspezifischen Differenzierungen wurden aus dem Tarif herausgenommen. In seiner Konzeption entspricht der Tarif 2011 dem Tarif 2009. Im Unterschied zum Tarif 2009 gibt es eine Leistungsminderung von 0,4 % für jeden Monat, den die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Entsprechend erfolgt eine Leistungserhöhung von 0,4 % für jeden Monat, in dem die Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht wird. Dem Tarif 2011 liegt ebenfalls eine Garantieverzinsung von 2,25 % zu Grunde. Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2011 (AVB Tarif 2011) - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter (089/9235-7400 oder info@PlusPunktRente.de) |
Tarif 2009(für Vertragsabschlüsse ab 30.11.2011) Versichertes RisikoMit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen. RentenleistungBereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus. Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen. Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir stets 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus. Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen. Dem Tarif 2009 liegt eine Garantieverzinsung von 2,25 % zu Grunde. Wegen unserer niedrigen Kosten und fehlenden Provisionen fallen unsere garantierten Leistungen meist höher aus als die anderer Anbieter. Zusätzlich werden Versicherte und Rentner an erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Leistungen aus der PlusPunktRente sind voll zu versteuern, wenn die Beiträge staatlich gefördert (z. B. Entgeltumwandlung oder Riester) wurden. Da die PlusPunktRente zur betrieblichen Altersversorgung gehört, sind von den Leistungen auch Beiträge und Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten (dies gilt nicht für Riester-Verträge). Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009 (AVB Tarif 2009) - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter (089/9235-7400 oder info@PlusPunktRente.de) |
Tarif 2002(für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2008) Versichertes RisikoDie PlusPunktRente (AVB Tarif 2002) bietet Ihnen nicht nur eine sichere und rentable Altersrente, sondern auch eine Rente im Falle der Erwerbsminderung und eine Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / eingetragene Lebenspartner / Waisen). Sie können die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenabsicherung bereits bei Vertragsschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einbeziehen. Wenn Sie diese zusätzlichen Risiken nicht mitversichern oder wieder ausschließen, erhöhen wir Ihre Versorgungspunkte und damit Ihre spätere Altersrente. RentenleistungBereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus. Leistungen aus der PlusPunktRente sind voll zu versteuern, wenn die Beiträge staatlich gefördert (z. B. Entgeltumwandlung oder Riester) wurden. Da die PlusPunktRente zur betrieblichen Altersversorgung gehört, sind von den Leistungen auch Beiträge und Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten (dies gilt nicht für Riester-Verträge). Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2002 (AVB Tarif 2002) – oder Sie wenden sich an unser Kundencenter (089/9235-7400 oder info@PlusPunktRente.de) |
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